Achtung:
Der Nachweis darüber, dass die teilnehmenden Hunde kein Tatbestandsmerkmal des § 10 TierSchHuV aufweisen und damit keinem Ausstellungsverbot unterliegen, muss durch die Vorlage einer tierärztlichen Gesundheitsbescheinigung für das ausgestellte Einzeltier erfolgen. Die Gesundheitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr alt sein.
Dies wurde uns von der zuständigen Amtlichen Tierärztin mitgeteilt.
Wir bitten alle Aussteller eindringlich sich daran zu halten da eine Teilnahme sonst nicht möglich ist.